WAS IST PED?
Die Druckgeräterichtlinie oder PED (Pressure Equipment Directive - 2014/68/EU) legt die Anforderungen fest, die die Druckgerätehersteller erfüllen müssen, wenn sie ihre Produkte im europäischen Wirtschaftsraum verkaufen möchten. Die Richtlinie wird für die Konstruktion, Herstellung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck PS (Druck, für den das Gerät ausgelegt ist) von über 0,5 bar verwendet. Die Druckgeräte oder Baugruppen dürfen nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie für den vorgesehenen Zweck verwendet, ordnungsgemäß installiert und gewartet und gemäß der Druckgeräterichtlinie hergestellt werden.
Mit der PED-Richtlinie hat die Europäische Union die Anforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Druckgeräten im Europäischen Wirtschaftsraum EWR (angl. European Economic Area – EEA) harmonisiert. Dies bietet den Benutzern der Druckgeräte angemessene Sicherheit, bedeutet aber auch, dass die Druckgeräte-Hersteller, die ihre Geräte in Übereinstimmung mit der PED-Richtlinie herstellen, ihre Produkte in allen Ländern des EWR ohne zusätzliche länderspezifische Genehmigungen anbieten können.
WAS SIND DRUCKGERÄTE?
Der Begriff Druckgeräte bzw. Druckausrüstung bezieht sich auf Behälter, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile, gegebenenfalls einschließlich an drucktragenden Teilen angebrachter Elemente, wie z. B. Flansche, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente, Hebeösen usw.
Druckgeräte können aufgrund des Innendrucks und der darin enthaltenen Substanzen eine Gefahr für Personen und Gegenstände in der Nähe und für die Umwelt darstellen. Druckgeräte werden je nach Gefahrenpotential in zwei Gruppen eingeteilt:
- Druckgeräte und Baugruppen mit geringem Risiko,
- Druckgeräte und Baugruppen mit hohem Risiko.
PFLICHTEN DER DRUCKGERÄTE-HERSTELLER
Der Hersteller des Druckgeräts erstellt die erforderlichen technischen Unterlagen, die die Beurteilung der Konformität des Druckgeräts mit den Anforderungen der PED-Richtlinie ermöglichen. Die Dokumentation muss unter anderem die Berechnung enthalten und die Rückverfolgbarkeit der verwendeten Materialien und der Produktionsprozesse ermöglichen.
Wurde es nachgewiesen, dass das Druckgerät oder Baugruppe den geltenden Anforderungen entspricht, hat der Hersteller eine EU-Konformitätserklärung auszustellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen. Die CE-Kennzeichnung enthält auch die Identifikationsnummer der benannten Stelle zur Konformitätsbewertung gemäß Direktive PED, wo der Hersteller das fertige Produkt registriert.
Die Pflicht des Herstellers ist außerdem einen Typenschild des Produkts zu versorgen, der alle in der Richtlinie geforderten Informationen (Name, Seriennummer, Druckangaben usw.) und die CE-Kennzeichnung sowie die verwendeten Module oder Normen enthalten muss. Der Typenschild muss an einer gut sichtbaren Stelle am Druckgerät angebracht werden.
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Die Erfüllung der Anforderungen der Druckgeräterichtlinie bzw. der Anforderungen der Europäischen Union wird durch die EG-Konformitätserklärung bestätigt.
Der Inhalt der EG-Konformitätserklärung:
- Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
- Beschreibung und Identifizierung des Druckgeräts oder der Baugruppe (Produktbezeichnung, Typ, Produktionscharge oder Seriennummer),
- Liste der Bestimmungen (Richtlinien und Normen), denen der Behälter entspricht,
- Name und Unterschrift der Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers bevollmächtigt ist oder seines Bevollmächtigten,
- Genehmigung durch eine benannte Stelle zur Konformitätsbewertung,
- Ort und Datum der Erklärung.
WAS BEDEUTET DAS FÜR DEN KÄUFER / BENUTZER EINES DRUCKGERÄTS?
Die Entscheidung, welches Druckgerät zu wählen, kann oft schwierig sein, da es auf dem Markt viele Anbieter der Druckausrüstung gibt.Sehr oft ist gerade der Preis der entscheidende Faktor, obwohl dies häufig schlechtere Qualität mitbringt und der anfänglich günstige Preis später aufgrund zusätzlicher Kosten erheblich steigen kann.
Wenn Sie sich für den Kauf von einem Druckgerät entscheiden, insbesondere aus Drittländern, sollen Sie vorher sicherstellen, dass der Anbieter Ihnen auch die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt,aus denen hervorgeht, dass der Behälter den Anforderungen der DGRL entspricht, die Registrierung des Produkts bei der zuständigen Behörde ermöglicht und sichere Verwendung des Produkts gewährleistet.
Wenn die Dokumentation mangelhaft ist, muss der Importeur bzw. die Person, die das Druckgerät auf den EU-Markt bringt, anschließend alle Konformitätsbewertungsverfahren (Berechnung, Prüfungen usw.) besorgen, was zusätzliche Kosten darstellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Druckgerät aufgrund unsachgemäßer Konstruktion und mangelnder Rückverfolgbarkeit von Prozessen und Materialien nicht zur weiteren Verwendung zugelassen wird.
Der Besitzer des Druckgeräts muss sich dann um die Sicherheit seiner selbst und anderer Mitarbeiter bzw. Gerätebenutzer kümmern. Die Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten hängt davon ab, in welche der beiden Gruppen das Produkt eingeteilt wird:
- Druckgeräte und Baugruppen mit geringem Risiko: Der Benutzer des Geräts ist für dessen sichere Verwendung verantwortlich. Die Anweisungen des Herstellers bezüglich Installation, Inbetriebnahme, Verwendung und Wartung des Geräts müssen befolgt werden. Die vom Hersteller des Druckgeräts angegebenen Inspektionen und Prüfungen müssen durchgeführt und entsprechend dokumentiert werden.
- Druckgeräte und Baugruppen mit hohem Risiko: Die Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen des Geräts werden von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt, mit der der Benutzer einen Vertrag abschließt. Die Überwachungsstelle führt auch die Evidenz über die Druckausrüstung.
Jeder Benutzer von einem Druckgerät muss sich dessen bewusst sein, dass bereits ein 500-Liter-Behälter mit einem Druck von 2,5 bar zu der Gruppe der Druckgeräte mit hohem Risiko gehört. Das bedeutet, dass die meisten Bierbehälter in diese Kategorie fallen und die Benutzer solcher Produkte sollen:
- eine einführende Inspektion der Druckgeräte sichern;
- regelmäßige Inspektionen von Druckgeräten sichern;
- die zuständige Behörde innerhalb von acht Tagen nach Beginn und Ende der Verwendung eines Druckgeräts benachrichtigen;
- die zuständige Behörde innerhalb von acht Tagen über jede Änderung der im Protokollblatt enthaltenen Daten informieren;
- bei Besitzerwechsel dem neuen Benutzer die Aufzeichnung der Druckausrüstung und die dazugehörige Dokumentation aushändigen.
Bei der Installation, Verwendung und Inspektion von Druckbehältern müssen auch die Bestimmungen des Landes berücksichtigt werden, in dem die Druckausrüstung betrieben wird, da diese abweichen können. Überprüfen Sie daher vor der Installation des Geräts sorgfältig die geltenden Vorschriften in Ihrem Land.