Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Vereinbarungen, Lieferungen und sonstiges, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1. Unsere Angebote erfolgen in schriftlicher Form und sind unverbindlich. Pläne, Skizzen und sonstige ergänzende Unterlagen sind unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden..
2. Bestellungen des Kunden gelten erst mit Zustellung der schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen. Die Auftragsbestätigung ist für uns und für den Kunden bindend und hat den Charakter eines Kaufvertrages. Wenn der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung keine Kommentare abgibt, gehen wir davon aus, dass er mit den in der Bestätigung angegebenen Bedingungen einverstanden ist. Eventuelle Ergänzungen und Änderungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung gültig.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise gelten EXW Batuje (Incoterms 2000), sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben. Der Preis kann sich ändern, wenn der Materialpreisindex (MEPS International Ltd.) nach der Ausstellung der Auftragsbestätigung um mehr als 4 Indexpunkte steigt. In diesem Fall wird der neue Preis auf Basis des MEPS-Preisindex im Monat der Lieferung berechnet.
3.2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
3.3. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden in unserem Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, mit der noch in unserem Eigentum befindlichen Waren als guter Hausherr zu handeln und sie deutlich als unser Eigentum zu kennzeichnen. Im Fall eines Weiterverkaufs ist der Käufer verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt weiterzuvermitteln.
4. Lieferung
4.1. Bis spätestens 3 Monate vor dem angegebenen Fertigungstermin behalten wir uns das Recht vor, diesen zu ändern. Beträgt die Verzögerung des Fertigungstermins von unserer Seite mehr als 6 Wochen, hat der Kunde das Recht, von der Bestellung zurückzutreten. Der in der Auftragsbestätigung angegebene Fertigungstermin wird unter Vorbehalt gewährleistet, für den Fall, dass wir von unseren Lieferanten nicht richtig und rechtzeitig beliefert werden, bei höherer Gewalt oder bei von uns unabhängig eintretenden unvorhergesehenen Umständen. Wir informieren den Kunden baldmöglichst über den Eintritt und Dauer der Umstände, die zu einer Verzögerung des Fertigungstermins führen.
4.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Lieferadresse rechtzeitig mitzuteilen, ansonsten übernehmen wir keine Verantwortung für die Falschlieferung.
4.3. Lieferungen erfolgen nach der EXW-Klausel (Incoterms 2000), sofern nicht anders vereinbart.
4.4. Die Fertigungsfrist beginnt erst mit dem Tag zu laufen, wenn alle vom Besteller zu klärenden technischen Fragen beantwortet sind und wenn alle Bedingungen aus der Auftragsbestätigung (Zahlung, bestätigte Skizzen, etc.) erfüllt sind.
4.5. Wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Vorauszahlung, Akkreditiveröffnung, Vorlage von Unterlagen usw.) nicht fristgerecht nachkommt, behalten wir uns das Recht vor, den Fertigungstermin entsprechend den Anforderungen und Verlauf unserer Produktion zu verlängern.
4.6. Bei Annahmeverzug seitens des Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware, ist er verpflichtet, die uns entstandenen Kosten (Warenwertminderung, Unterbietung, Finanzierungskosten, Lagerkosten etc.) zu zahlen.
4.7. Im Falle höherer Gewalt oder auf Grund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretenden Umstände (z.B. Naturkatastrophen und andere Katastrophen; drastische Änderung der Lieferbedingungen und der Preise von Materialien oder Dienstleistungen; plötzliche Gesetzesänderungen oder Geschäftsbeschränkungen durch staatliche und andere Behörden usw.) behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Ereignisses wird der Kunde darüber schnellstmöglich benachrichtigt und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Bei Schäden, Mängeln, ungeeigneten Eigenschaften etc. ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware darüber schriftlich zu informieren. Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung in der angegebenen Frist nicht entdeckt werden können, beträgt diese Frist 6 Monate ab Erhalt der Ware.